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PADI entwickelt Programme, die weltweit das öffentliche Interesse am

Tauchsport sowohl mit Tauchgeräten als auch das Schnorcheln fördern

und befriedigen. PADI Ausbildung von

Gerätetauchern und Enthusiasten zu sein.

Das Gerätetauchen bietet dir die Möglichkeit, die Unterwasserwelt zu entdecken –

von historischen Schiffswracks und unberührten Riffen bis hin zu den Geheimnissen

des Steinbruchs in deiner Nachbarschaft. Werde ein Gerätetaucher und entdecke,

was du bisher verpasst hast.

 

 

Unter einem Dach

Jetzt amtlich: Nach jahrelangem Hin und Her ist es der CMAS gelungen, die Tauchsportverbände Barakuda, FIT, FST, IDA, VDST,
VEST, VETL, und VIT
zusammenzuführen.
Nun arbeiten diese Verbände in allen Belangen der tauchsportlichen Organisation, Ausbildung, Vermarktung und Aussendarstellung
zusammen - als "CMAS Germany". Die CMAS-Standards sollen bestehen bleiben, aber eine neue Tauchergeneration entstehen
- der "CMAS-Taucher": Taucher mit einer hochwertigen Ausbildung, hohem Sicherheitsstandard und Verantwortungsbewußtsein
für die Zukunft der Meere

CMAS Tauchkurse, Kinderkurse und Sonderkurse vom Anfänger bis zum Tauchlehrer

 

Der grösste Teil der ATEC Instructoren sind gleichzeitig auch TEC Instructoren. Instructoren also, die auf höchstem Niveau ausgebildet sind. So bekommt auch bereits der Beginner eine qualitativ bessere Ausbildung als beim "Tauchlehrer um die Ecke". Dennoch machen es die speziell bei ATEC entwickelten Ausbildungstechniken für den Beginner einfach, das Ziel zu erreichen. Die weltweit einmalige Ausbildung stellt den ATEC Taucher als Taucher auf höchstem Niveau heraus.

 
 

Lehrgrundlage bei SSI ist das Zusammenwirken von Manual (Lehrbuch), Study Guide

(selbständige Wissensprüfung im Arbeitsheft), Video und Theorievortrag und einer

ausreichenden Anzahl von Übungstauchgängen.

In den verschiedenen Leistungsstufen werden die notwendigen Techniken geübt,

bis sie vom Schüler sicher beherrscht werden. SSI legt großen Wert darauf Tauchschülern

die Sicherheit einer guten Ausbildung zu geben.

Europa als Sicherheitskontinent:

RSTC (Recreational Scuba Training Council) ist der Zusammenschluss der leitenden

Tauchsportorganisationen (u.a. SSI) Europas und steht für die Verbesserung der

Sicherheitsmaßnahmen / Standards und deren konsequenten Einhaltung.

Dieser Verhaltenskodex in Sachen Tauchsicherheit soll internationale Anwendung

finden und den zuständigen Behörden als Grundlage dienen. Die Mitglieder von

RSTC verpflichten sich gemeinsam die Erhaltung unserer Gewässer durch die

entsprechende Ausbildung und Aufklärung der Taucher zu gewährleisten.

Durch die Verbesserung der Sicherheitsrichtlinien im Tauchsport ist die Zahl der

Tauchunfälle von 1976 bis 1992 um 65% gesunken !

Österreich als Sicherheitsland:

Die Grundausbildung, die DiveCon-Ausbildung und die Instructor-Ausbildung von

SSI wurde nach Ö-Norm zertifiziert. Österreich war das erste europäische Land in dem

die Tauch-Sicherheitsrichtlinien genormt waren. Nach Inkrafttreten de CEN-Normen wird

SSI auch eine europäische Zertifizierung anstreben.

Ärztliche Untersuchung:

In ganz Europa schreibt SSI den Nachweis einer ärztlichen Untersuchung vor. Diese Untersuchung

kann von jedem Arzt durchgeführt werden. Es empfiehlt sich einen Arzt aufzusuchen, der mit

der Tauchmedizin vertraut ist.

Im nichteuropäischen Ausland wird die Untersuchung fallweise durch einen medizinische Fragebogen

ersetzt. Bei der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH) liegt eine Liste

besonders qualifizierter Tauchmediziner auf. Im Internet finden Sie eine Liste auf der Seite:

www.gtuem.org.

Die ärztliche Bestätigung darf bei Abschluß der Tauchprüfung nicht älter als 6 Monate sein, es sei denn

die Tauchtauglichkeit wird ausdrücklich über einen längeren Zeitraum bestätigt.

Ausbildungs - System

Schnorcheln


Was gibt es nicht alles hautnah live zu erleben unter der Wasseroberfläche !

Schnorcheln können Sie ohne großen Aufwand und technisches Gerät erlernen.

Dabei erfahren Sie, wie Sie richtig abtauchen, Ihre Kräfte sparen und das

Druckgefühl in den Ohren vermeiden, indem Sie einen Druckausgleich machen

Es gibt wichtige Informationen über die Tiere der Unterwasserwelt und ihren

Lebensraum, die Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beachten sollten. Als Abschluss

erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Ausbildung. Sie haben auch später die

Möglichkeit in Ihrem Lehrbuch etwas nachzulesen oder Sie schauen sich das

Lehrvideo nochmal an..

 

Passport Diver

Der SSI Passport Diver ist ein neues Programm, das den Einstieg in das Gerätetauchen einfach macht. Innerhalb weniger Tage beherrschen Sie alles, was Sie wissen müssen, um unter

Aufsicht eines dive leaders sichere Tauchgänge zu unternehmen.

Als Abschluss erhalten Sie einen Taucherpass, der 1 Jahr gültig ist und Sie

berechtigt, auf allen SSI-Tauchbasen weltweit an geführten Tauchgängen

teilzunehmen. Und falls Sie doch einmal selbständig tauchen wollen, können

Sie mit wenig Aufwand innerhalb eines Jahres Ihre Qualifikation zum

Open Water Diver erweitern.

Open Water Diver

Dieser Grundkurs bereitet Sie auf das selbständige Tauchen vor. In den

theoretischen Lektionen, beim Unterricht im Pool sowie im Freiwasser

lernen Sie alle wichtigen Grundtechniken. Im Buch können Sie alles

nachlesen, das Video zeigt wie Sie es richtig machen und das Arbeitsbuch

(Study Guide) unterstützt Ihren Lernprozess.

Am Ende steht das Brevet, also Ihr Open Water Diver-Tauchschein,

selbstverständlich im internationalen Kreditkarten-Format. Ihre Tauchgänge

bestätigt Ihnen Ihr Instructor im Logbuch. SSI entwickelte auch hier ein System,

das Ihnen die Qualifikation erleichtert und Ihrer Sicherheit dient.

SSI - Erfahrung (Level 5-10)Nur bei SSI gibt es das Platinum Programm mit Brevets für 100, 500, 1000 und 5000 Tauchgänge für jeden Taucher, egal welcher Organisation er angehört. Bei SSI können Sie auch Tauch-Profi werden. Zunächst als Dive-Control-Specialist  (Tauchlehrer-Assistent), dann als Instructor. Ein Beruf mit Zukunft, der Ihnen viele Möglichkeiten (vor allem im Ausland) bietet. SSI Specialty Diver

Kein Kurs notwendig! Nach mindestens 2 Specialty Ausbildungen und mindestens

12 (im Logbuch eingetragenen) Tauchgängen kann diese Ausweiskarte

ausgestellt werden.

SSI Advanced Open Water Diver

Kein Kurs notwendig! Nach mindestens 4 Specialty Ausbildungen und mindestens

24 (im Logbuch eingetragenen) Tauchgängen kann diese Ausweiskarte ausgestellt

werden.

SSI Master Diver

Kein Kurs notwendig!  Nach 4 Specialty Ausbildungen plus Stress & Rescue und

mindestens 50 (im Logbuch eingetragenen) Tauchgängen kann dieser Ausweis

ausgestellt werden.

SSI Century Diver (100 Tauchgänge), SSI Gold 500 Diver und SSI Platinum 1000 Diver

Diese Karten dokumentieren Taucherfahrung. Es sind nach dem Open Water Diver keine

weiteren Ausbildungen nötig. Nach Vorlage des Logbuches in Ihrem SSI Tauchshop kann

die entsprechende Ausweiskarte ausgestellt werden (Preise: siehe Preisliste).

Nachzulesen auch unter Kurse !

SSI Dive Control Specialist

Vorraussetzung ist der Master Diver.

Diese Ausbildung ist eine der hochwertigsten Tauchlehrer-Assistenten Ausbildungen,

die es überhaupt gibt. Neben einer sehr umfangreichen Theorie und Praxisausbildung

(60 bis 80 Stunden) muß ein beträchtliches Ausmaß an Assistententätigkeit bei

Open Water Kursen (Theorie, Bad, und See) geleistet werden. Eigenkönnen und

Rettungsfähigkeiten auf höchstem Niveau sowie Gruppenführungstechniken dienen

der Sicherheit. Der DiveCon muß das Können und das Wissen eines Tauchlehrers haben,

denn im Instructorkurs lernt man nur mehr, wie man unterrichtet.

Kursinformationen - vom Anfänger bis zum erfahrenen Tauchtrainer
www.ssi austria.at





 


 


 

 

 

 

Allgemeine Kursrichtlinien

  1. Voraussetzung für die Teilnahme an einem IDIC-Tauchkurs, gleich
  2. welcher Abnahmestufe, ist eine gute körperliche und seelische Verfassung.
  3. Der Tauchschüler sollte ein guter und sicherer Schwimmer sein.
  4. Vor Beginn des Tauchkurses hat der Tauchschüler ein Anmeldeformular zu
  5. unterzeichnen und den Nachweis einer ärztlichen Tauchsportuntersuchung
  6. beizubringen. Vor Beginn einer Ausbildungsstunde sollte eine kurze
  7. Wiederholung des bereits vermittelten Lernstoffes durchgeführt werden.
  8. Der Tauchschüler sollte verstehen, daß nicht das Bestehen der Prüfung
  9. das Ziel der Tauchausbildung ist, sondern das Erlangen der praktischen
  10. Fähigkeiten und theoretischen Kenntnisse im Vordergrund stehen.
  11. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80% der theoretischen
  12. Fragen richtig beantwortet und die praktischen Anforderungen erfüllt wurden.
  13. Falsch beantwortete Fragen sind nochmals mit dem Tauchschüler durchzusprechen,
  14.  bis diese verstanden wurden. Die Tauchkurse sind nach den IDIC-Richtlinien
  15. durchzuführen. Die Unterlagen (z.B. Prüfungsbögen) sind vom Instructor 5 Jahre
  16. aufzubewahren und können zur Einsicht von der Geschäftsstelle angefordert werden.
  17. Alle Tauchkurse sind gründlich vorzubereiten um den Ausbildungserfolg sicherzustellen
  18. und gesundheitliche Schädigung der Tauchschüler zu vermeiden. Es ist darauf zu achten,
  19. daß während der Ausbildung weder Alkohol noch Nikotin noch sonstige Drogen
  20. konsumiert werden und so den Lernerfolg beeinträchtigen. Vor Beginn des ersten
  21. Wasserkontaktes ist eine ärztliche Tauchtauglichkeit (nicht älter als 6 Monate) beim
  22. Instructor zu hinterlegen. Desweiteren sind auf die gesetzlichen Richtlinien des
  23. jeweiligen Landes Rücksicht zu nehmen, z.B.Altersbeschränkungen von
  24. Zertifizierungsstufen, Normen in der Grundschülerausbildung, Kennzeichnungspflicht
  25. der Ausrüstungsgegenstände, u.s.w.
  26. Die Tauchschüler müssen während der Übungen zu jedem Zeitpunkt beaufsichtigt
  27. werden, dies kann z.B. durch einen Assistenten geschehen. Dadurch können Unfälle
  28. vermieden und mögliche Fehler bei Übungen frühzeitig erkannt und korrigiert werden.
  29.  Alle Ausbildungstauchgänge der IDIC sind Nullzeittauchgänge.
  30. Während der Freiwasserausbildung müssen Assistenten und Instructoren unbedingt
  31. mit einer zweiten unabhängigen Luftversorgung ausgerüstet sein und über eine
  32. Haftpflichtversicherung verfügen.

Instructor-Richtlinien

  1. Von den IDIC-Instructoren und -Trainern wird die volle Unterstützung der IDIC sowie
  2. deren Tauchausbildungsprogrammes erwartet. Jeder Tauchschüler erhält eine einheitliche
  3. und qualitativ hochwertige Tauchausbildung, unabhängig von der Nationalität, des
  4. Geschlechts oder des Glaubens. Der IDIC-Instructor hat seine Kenntnisse und Fähigkeiten
  5. den Tauchsport betreffend ständig auf einem sehr hohen Niveau zu halten, um so für
  6. Tauchschüler eine sichere und qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Es ist
  7. bei Kontakten zu Instructoren und Repräsentanten anderer Verbände und Organisationen,
  8. den Vertretern der Pressemedien und der Tauchsportindustrie auf eine hochwertige
  9. Repräsentanz bei der Vermittlung der Inhalte der Ziele des IDIC zu achten.
  10. Das äußerliche Erscheinungsbild eines IDIC-Instructors und sein Auftreten Dritten gegenüber
  11. muß dem eines IDIC-TL und somit eines Repräsentanten der IDIC würdig sein.
  12. Die Zertifizierung der Tauchausbildung und deren verschiedener Stufen darf nur dann bei
  13. Tauchschülern erfolgen, wenn sie die Ausbildung in theoretischer und praktischer Form, im
  14. Rahmen der Ausbildungsrichtlinien, erfüllt haben. Zertifizierungen dürfen nur von Instructoren
  15. im aktiven Status vorgenommen werden. Die IDIC-Geschäftsstelle ist über Verstöße von
  16. Ausbildungsrichtlinien und Gefährdung von Tauchschülern, in welcher Form auch immer, zu
  17. unterrichten. Desweiteren ist die Geschäftsstelle IDIC-International berechtigt bei Verstößen
  18. Maßnahmen gegen die Instructoren in Form von Entzug der Lizenz zu verhängen.
  19. Jede Tauchsportorganisation hat ihre eigenen Richtlinien und die IDIC akzeptiert und respektiert
  20. dies. Daher sind die IDIC-Instructoren verpflichtet, einen Tauchschüler der noch keinen
  21. IDIC-Tauchkurs absolviert hat, in die Besonderheiten der IDIC-Richtlinien einzuführen und
  22. das Aus- und Weiterbildungsprogramm der IDIC inhaltlich zu vermitteln.

Erfüllung der Ausbildungsberechtigung

  1. Die Ausbildungsberechtigung wird mit dem erfolgreich absolvierten Tauchlehrerseminar
  2. erreicht. Für den Instructor ist eine einmalige Aufnahmegebühr (welche das Instructor-Manual,
  3. TL-Stempel, TL-ID-Card und Urkunde enthält) zu entrichten. Desweiteren ist eine
  4. Jahresmitgliedschaftsgebühr an den Verband zu entrichten. Die Mitgliedschaft in der IDIC-
  5. Tauchlehrerorganisation erlischt mit dem 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres und
  6. wird durch die Bezahlung eines neuen Jahresbeitrages bis 15. Januar des folgenden
  7. Kalenderjahres um ein weiteres Jahr automatisch verlängert. Für später eingegangene
  8. Zahlungen wird bis März dieses folgenden Kalenderjahres ein Zuschlag von 10% des
  9. Jahresbeitrages pro begonnenen Säumnismonat berechnet. Jeder Instructor hat den
  10. Nachweis eines ärztlichen Atttest und einer Haftpflichtversicherung dem Verband beizubringen.
  11. (in Kopie) Wird ein Kompressor betrieben, ist je nach den Landesbestimmungen des Betreibers
  12. eine gutachterliche (z.B. TÜV) Abnahme dieser Anlage vorzulegen.
  13. Jeder Instructor ist verpflichtet, sich alle 2 Jahre durch ein Seminar oder einen Lehrgang
  14. weiterzubilden, um immer auf dem aktuellen Stand in der Tauchausbildung zu sein.
  15. Für nicht ausbildende Instructoren besteht die Möglichkeit, sich in einen inaktiven Status
  16. setzen zu lassen. Es besteht allerdings auch keine Brevetierungsmöglichkeit in diesem Zeitraum.


 

 



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